Rechtliche Aspekte beim Hobbybrauen

Die Herstellung und die Versteuerung von Bier wird durch das Biersteuergesetz geregelt. Zu finden unter www.zoll.de.

Eine Steuerbefreiung kommt nur in Betracht, wenn das gebraute Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch privat und nicht gewerblich bereitet wird, nicht verkauft wird und unter der Menge von 200 Liter pro Kalenderjahr bleibt.

Eine formlose Anzeigepflicht des Brauvorhabens besteht ( einzelne Brauvorhaben brauchen nicht angezeigt werden) in jedem Fall vor dem ersten Braubeginn (ca. 1 Woche vorher) und sollte folgende Angaben umfassen

 

• Voraussichtliche Biermenge im Kalenderjahr

• Hinweis, dass als Hobbybrauer gebraut wird

• Herstellungsort ( im eigenen Haushalt ) , vollständige Adresse

• Zu wann und zu wieviel der erste Brauvorgang geplant ist

 

Eine Steuerbefreiung kommt nur einmal pro Haushalt in Frage. Weitere im Haushalt lebende Personen müssen selbstgebrautes Bier versteuern.

 

Mengen über 200 Liter müssen mittels  Formular 2075 (Steueranmeldung für Bier im Einzelfall) schriftlich angemeldet , berechnet und überwiesen werden. Ein Bescheid wird vom Hauptzollamt nicht erstellt.

Es sind Aufzeichnungen zu führen und wenn möglich Belege aufzubewahren.

Von Seiten des HZA wird dem Steuerschuldner dann eine Unternehmensnummer erteilt.

 

Euer zuständiges Hauptzollamt findet ihr hier

 

Bei Fragen:

Frau Buhrmester, 0431/20083-1515,

 

 



 

Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Organisation und Vorbereitung der Seminare ist mit großem Aufwand und mit Kosten verbunden. Zur bestmöglichen Seminarvorbereitung bitten wir Sie daher um Beachtung folgender Anmeldebedingungen:

1. Eine Seminaranmeldung wird durch Kauf/Buchung über unsere Webseite verbindlich.


2. Die Seminarbeschreibung auf der Homepage beschreibt den Leistungsinhalt des angebotenen Seminars. Weitergehende Leistungen sind nicht im Teilnahmepreis enthalten.


3. Sofern ein Teilnehmer ein Gutschein auf der Homepage erworben hat, ist dieser zum Seminar mitzubringen und unaufgefordert dem Kursleiter zu übergeben.


4. Der Teilnehmer hat vor Beginn des Seminares die Gebühr per Überweisung zu entrichten. Die ausgedruckte Zahlungsbestätigung, welche Ihnen per Mail nach Eingang Ihrer Überweisung zugehen wird, gilt als Zutrittsberechtigung zum Seminar.


5. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Kursleiter wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Kursleiter nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, das Seminar an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von vier Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Die Anmeldung des Teilnehmers bleibt gültig. Der Veranstalter wird den Teilnehmer zwecks Umbuchung auf spätere Termine schnellstmöglich kontaktieren. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten sind ausgeschlossen.


6. Der Veranstalter behält sich vor, den Veranstaltungsort aus wichtigem Grund auch kurzfristig zu verlegen. Darüber wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.


7. Der Veranstalter behält sich vor, offene Seminare aus wichtigem Grund (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl) bis spätestens fünf Kalendertage vor Seminarbeginn schriftlich (Email, Brief, Fax) zu stornieren. Der Teilnehmer wird dann auf spätere Termine umgebucht, die der Veranstalter mit dem Teilnehmer abstimmt. Ein Rücktritt vom Vertrag und der Teilnahme aus diesem Grund ist ausgeschlossen.


8. Ein Rücktritt vom gebuchten Termin durch den Teilnehmer ist möglich. Er muss in schriftlicher Form (Email, Brief, Anruf) bis spätestens am dritten Kalendertag vor Seminarbeginn beim Veranstalter vorliegen. Trifft die Abmeldung erst nach dieser gesetzten Frist beim Veranstalter ein, berechnen wir 100% der Seminargebühr. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist weder möglich noch besteht ein Anspruch darauf.


9. Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers ohne vorhergehende schriftliche Rücktrittsmeldung, verfällt die vollständige Seminargebühr. Diese Gebühren und Kosten entfallen, wenn der gemeldete Teilnehmer durch eine andere Person ersetzt wird.
10. Der Teilnehmer verzichtet durch Anerkennung dieser Bedingungen auf den Anspruch auf Schadenersatz für bei der Kursteilnahme beschädigte oder verschmutzte Gegenstände, insbesondere Kleidung.


11. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Folgen von Unverträglichkeiten gegenüber beim Brauprozess verwendeter Zutaten, insbesondere Allergien gegen bspw. Malzstaub.


12. Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer bei unangemessenem Verhalten dem Kurs zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung aus diesem Grund, auch teilweise, ist ausgeschlossen.


13. Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren ist ausgeschlossen. Alle Teilnehmer müssen die körperliche Fitness und Ausdauer mitbringen, längere Zeiten im Seminar zu stehen und während des Kochprozesses mitzuwirken.